Carina Konrad

Roter Riesling aus Rheinland-Pfalz

Das Bundessortenamt hat die 2014 angemeldete Rebsorte „Roter Riesling“ zugelassen. Damit kann nun – nach Hessen – auch Rheinland-Pfalz die Sorte in allen Weinbaugebieten anbauen. Die Winzer müssen, anders als bisher, keine aufwendige Versuchsgenehmigung mehr beantragen, mit der zahlreiche Auflagen verbunden waren, wie etwa eine Begrenzung der Pflanzfläche.

„Als Qualitätswein kann Roter Riesling von dem positiven Image des Rieslings profitieren, der sich weltweit einen sehr guten Namen gemacht hat“, erklärt die Bundestagsabgeordnete Carina Konrad (FDP), die als Stellvertreterin dem Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft vorsitzt, in dem auch das Thema Weinbau angesiedelt ist. „In Hessen darf die Sorte schon seit 2003 angebaut werden; es war höchste Zeit, die Benachteiligung der rheinland-pfälzischen Winzer zu beenden“, betont Konrad. Sie begrüßte es, dass Roter Riesling „als Spielart des Rieslings die Sortenvielfalt bereichert“. Er könne qualitativ höherwertige Weine hervorbringen und biete dem Winzer die Chance, einzigartige Weine zu erzeugen, so die Abgeordnete.

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