Carina Konrad

Bundesprogramm zur Sanierung kommunaler Einrichtungen

Mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“  unterstützt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ab sofort Kommunen darin, Projekte zur nachhaltigen, sozialen Stadtentwicklung anzugehen. Darüber informiert Carina Konrad, Bundestagsabgeordnete aus dem Hunsrück, die Kommunen in ihrem Wahlkreis. „Ermöglicht wird das Förderprogramm durch einen Beschluss des Deutschen Bundestages, nach dem im Klima- und Transformationsfonds Programmmittel in Höhe von 476 Millionen Euro zur Verfügung stehen“, erklärte die stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion. 

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Voraussetzung für eine Finanzierung durch den KTF ist eine hohe Qualität der Projekte im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. Die Kommunen können die Zuwendungen an Private, insbesondere Vereine, weiterleiten. Gefördert werden kommunale Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur, z. B. Sport- und Schwimmhallen, Jugendclubs, Begegnungsstätten, Bibliotheken und Kulturzentren. Die zu fördernden Einrichtungen sollen eine besondere Wirkung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration vor Ort haben.

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, bei Kommunen in Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die Zuwendungen werden bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Der Bundesanteil der Förderung soll in der Regel zwischen 1 und 6 Millionen Euro liegen. Die Projekte müssen von den Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum des Landkreises) bzw. Ländern (bei Landeseigentum) mitfinanziert werden. Abgabefrist ist der 30. September 2022. Alle Informationen unter www.bbsr.bund.de/sjk2022.